Aktuelles
Handyregelung
Auf der Schulkonferenz beschlossene Regelungen gelten.
Wir folgen nicht der dringenden Empfehlung des Ministeriums, sondern wenden die Regeln aus der im Juni 2025 auf der Schukonferenz beschlossenen Schulordnung an. Diese wurden von Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräften getragen und sehen vor, dass Schüler/-innen der Jahrgänge 5 bis 7 ihre Handys in "Handygaragen parken". Nur Lehrkräfte können die Handygaragen öffnen. Für Schüler/-innen der Jahrgänge 8 bis 13 ist die Nutzung sowohl zeitlich als auch örtlich klar begrenzt. Dazu werden an der Schule Handyzonen ausgewiesen.